Gemäß der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung für Berufskraftfahrer - GWB müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist, regelmäßig alle fünf Jahre die Weiterbildung absolvieren.
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